Allgemeine Geschäftsbedingungen / georg-foto, offenbach

1.

Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden,
spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Ferner gelten

sie ebenfalls nach Anmeldung in der Datenbank des Fotografen.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Die AGB
gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.

2.
Auftragsproduktionen

Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten
während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom
Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung
der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der
Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der
Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen
Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Der Fotograf ist berechtigt,
Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden
müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu
geben. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem
Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den
Fotografen ausgewählt. Sind dem Fotografen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach
Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten
die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.
Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie
gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und
zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde
hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung
oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von fünf Arbeitstagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Bildmaterial von unserer betriebenen Bilddatenbank georg-foto.de/aktuell gilt als gekauft sobald der angemeldete User das zur Ansicht stehende Bildmaterial mit Wasser -Zeichen georg-foto.de per Download bzw. EMail Button abbucht. 

4.
Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale
Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt
auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines
vergleichbaren Printobjektes.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden ist. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials
im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als
Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

5.
Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das
fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden
oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

6.
Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es
sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Honorare gelten als vereinbart, wenn diese durch den Fotograf schriftlich bestätigt worden sind. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3
abgegolten. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 100,00
Euro pro Aufnahme an. In jedem Fall einer Bildbestellung ist eine Handlingspauschale von 30,00 Euro zzgl. MwSt. fällig auch wenn das Bildmaterial nicht verwendet wird. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7.
Rückgabe des Bildmaterials

Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine
Verlängerung der 2-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des
Fotografen.
Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analogesBildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen
schriftlich bestätigt worden ist. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

8.
Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem,
unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche
Nutzungshonorar zu zahlen.

9.
Allgemeines

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen
. Es gilt die jeweils im Internet unter georg-foto.de/agb angegebene Fassung.